Einreisebestimmungen für Vögel

Zur Grenzpassage von Vögeln brauchen diese eine Bescheinigung vom Amtstierarzt (man kann sie 10 Tage vor der Reise ausstellen lassen). Auch die Vogelklinik der LMU in Oberschleissheim stellt eine solche Bescheinigung aus.

.Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

Heimtierpass
In der EU sollen weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren eingeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden.
In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Erforderlich ist außerdem, dass Hund, Katze und Frettchen mit einem Mikrochip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch Tätowierung gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.

Irland, Schweden, und das Vereinigte Königreich dürfen darüber hinaus für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm und Zeckenbefall beibehalten.
Weitere Informationen finden Sie unter: reisebestimmungen

Für eine komplette Übersicht, inklusive der aussereuropäischen Länder, klicken Sie bitte hier


Tierärztliche Klink für Kleintiere Dr. Sibylle Lutz
www.kleintierpraxis-lutz.de
Martin Empl Ring 3
81829 München