Einreisebestimmungen für Vögel
Zur Grenzpassage von Vögeln brauchen diese eine Bescheinigung vom Amtstierarzt (man kann sie 10 Tage vor der Reise ausstellen lassen). Auch die Vogelklinik der LMU in Oberschleissheim stellt eine solche Bescheinigung aus.
.Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen
Heimtierpass
In der EU sollen weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit
Haustieren eingeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, muss dann ein
neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden.
In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den
Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich
bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die
Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor
Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Erforderlich ist außerdem, dass Hund, Katze und Frettchen mit einem Mikrochip
oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch Tätowierung gekennzeichnet
werden. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.
Irland, Schweden, und das Vereinigte Königreich dürfen darüber hinaus für eine
Übergangszeit von mindestens fünf Jahren ihre bisherigen schärferen
Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und
besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm und Zeckenbefall
beibehalten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
reisebestimmungen
Für eine
komplette Übersicht, inklusive der aussereuropäischen Länder, klicken Sie bitte
hier
Tierärztliche Klink für Kleintiere Dr. Sibylle Lutz
www.kleintierpraxis-lutz.de
Martin Empl Ring 3
81829 München